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Vorstand
1. Dem Vorstand gehören fünf Mitglieder an, und zwar:
Präsident: Prof. Dr. med. M. Bühring, Freie Universität Berlin,
Universitätsklinikum Benjamin Franklin, Klinik für Naturheilkunde, Turmstr. 21, D-10559 Berlin
Vize-Präsident:
Prof. Dr. med. P. Cornillot, 38, rue Ernest Renen, F-92310 Sêvres/Frankreich
Sekretariat:
Dr. med. Françoise Wilhelmi de Toledo, Klinik Buchinger
am Bodensee, Wilhelm-Beck-Str. 27, D-88662 Überlingen,
Tel. +49-75 51-80 78 04, Fax +49-75 51-80 78 06
Schatzmeister:
Dr. med. J. Rohde, Klinikum Buch, , Klinik für Physiotherapie/Naturheilverfahren Wiltbergstr.50, 13122 Berlin
(Auf eine sprachliche Differenzierung zum Geschlecht einzelner Funktionsträger wurde hier und wird im folgenden verzichtet).
2. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtsperiode von jeweils zwei Kalenderjahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig, u.U. kann dann die vorgesehene Reihenfolge nicht eingehalten werden.Die Amtsperiode beginnt unmittelbar nach der erfolgten Wahl.
3. Der Vorsitzende, seine beiden Stellvertreter, der Schriftführer und der Rechnungsführer werden in das Vereinsregister eingetragen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Gesellschaft nach außen gemeinsam.
Dr. med. Françoise Wilhelmi de Toledo
Klinik Buchinger am Bodensee
Wilhelm-Beck-Str. 27
D-88662 Überlingen
Tel. +49-75 51-80 78 04, Fax +49-75 51-80 78 06
Ordentliche Mitglieder können alle an den Aufgaben der Gesellschaft interessierten natürlichen Personen mit einem abgeschlossenen Medizinstudium (auch Zahnmedizin) werden, welche sich mit klinischen und wissenschaftlichen Fragestellungen klassischer Naturheilverfahren im Sinne der eingangs gegebenen Definition beschäftigen. Ferner können juristische Personen ordentliche Mitglieder werden, die sich als nationale Gesellschaften für klassische Naturheilkunde im Sinne der o.g. Definition in den einzelnen Mitgliedsländern gebildet haben. Sie vertreten ihre Gesellschaft mit jeweils einer Stimme. Nur ordentliche Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimm- und Wahlrecht.
Assoziierte Mitglieder können alle natürlichen Personen mit einem abgeschlossenen medizinischen oder naturwissenschaftlichen Hochschulstudium oder einer vergleichbaren Qualifikation werden, die die Aufgaben und die Interessen der Gesellschaft zu fördern gewillt sind.
Fördernde Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Aufgaben und Interessen der Gesellschaft zu fördern gewillt sind.
Ehrenmitglieder können natürliche Personen werden, die sich um die klassische Naturheilkunde oder um die Europäische Gesellschaft besonders verdient gemacht haben.